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Gesetzliche Verlängerung der Steuererklärungsfrist für beratene Fälle
Der Bundesrat hat am 12.2.2021 einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt,
durch den die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung durch steuerberatende
Berufe um mehrere Monate verlängert wird. Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die
Frist nun bis Ende August 2021. Parallel dazu wird auch die Karenzzeit zur
Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um 6 Monate ausgeweitet.
Die Steuererklärungsfrist endet für beratene Fälle regulär
Ende Februar 2021. Das Gesetz verlängert den Besteuerungszeitraum 2019
nun um 6 Monate. Dadurch wird den Steuer- und Feststellungserklärungen,
die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, antragslos
eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungsfolgen eingeräumt.
So sollen Steuerberaterinnen und Steuerberater entlastet werden, die mit der
Beantragung aktueller Corona-Hilfen für Unternehmen stark beansprucht sind.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass diese Infos eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Infos erfolgen, werden erst im nächsten Monat berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.